Sozialpädagogische Familienstellen

In einer Sozialpädagogischen Familienstelle verbindet sich professionelle Erziehungs¬arbeit mit der Beziehungsdichte einer Familie.

Die Kinder leben nicht im Heim, sondern in der Familie einer pädagogisch ausgebildeten Fachkraft.

Die betreuten Kinder sind oft vielfältig vorgeprägt, manchmal verhaltensauffällig oder traumatisiert und bedürfen besonderer Begleitung. Durch das Modell der Familienstelle wird ihnen ein geschützter Rahmen mit konstanten Bezugspersonen geboten.

Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wird von unseren Pädagogen nach Möglichkeit so begleitet, dass es nicht zu Loyalitätskonflikten des Kindes gegenüber Herkunftsfamilie und sozialpädagogischer Familienstelle kommt. Unsere Einrichtung unterstützt sie dabei durch regelmäßige Fachberatung und Supervision.

Die Kinder leben in einem familiären Rahmen, in dem sie von ausgesuchten Fachkräften entsprechend ihrer persönlichen Fähigkeiten gefördert werden. So erhalten sie die Chance sich zu selbstständigen und zufriedenen Persönlichkeiten zu entwickeln, die fähig zu sozialen Beziehungen und zur Integration in die Gesellschaft sind.

 

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Hilfeform

  • Familienintegrative Unterbringung in einer sozialpädagogischen Familienstelle
  • Keine Eingrenzung des Betreuungsalters, sondern solange die Hilfe in dieser Form für den Einzelnen in der Hilfeplanung als notwendig und geeignet erachtet wird
  • Unser pädagogischer Ansatz ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet

 

 

Grundleistungen

  • Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren
  • individuelle Eingangsanamnese/Diagnostik
  • Erziehungs- und Hilfeplanung
  • Notwendige Aufsicht und Betreuung
  • familiäres Bezugssystem
  • Alltägliche Versorgung
  • Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
  • Einübung von Lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Schulische/Berufliche Förderung
  • Arbeit mit dem Herkunftssystem
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
  • Krisenintervention
  • Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Hilfe (Verselbstständigung)

 

Personelle Ausstattung

Pädagogik 1:2

Anteilig:

  • Leitung/
  • Fachberatung
  • Verwaltung
  • Alle Mitarbeiter/innen im Betreuungsdienst sind Fachkräfte (gem. Hessische Rahmenvereinbarung)

gesetzliche Grundlagen

die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:

  • § 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
  • § 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

 

Indikation

Die Erziehung, Betreuung und Versorgung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Menschen ist in der Herkunftsfamilie nicht mehr sichergestellt wegen

  • des Ausfalls der Erziehungsperson (en)
  • mangelnder oder fehlender Versorgung
  • Schulproblemen
  • Gewalt oder Missbrauchserfahrungen
  • Grenz- und Regelverletzungen
  • psychischer Auffälligkeiten
  • drohender oder beginnender Kriminalisierung
  • Suchtgefährdung

Die jungen Menschen benötigen einen familiären Rahmen mit festen Bezugspersonen.
 

Ausschlusskriterien

  • diagnostizierte Sucherkrankung nach ICD Suchterkrankung
  • massive psychiatrische Erkrankung, mit dauerhaftem chronischen Verlauf
  • ärztlich bestätigte Suizidalität

 

Ziele

  • Schaffung eines stabilen, verlässlichen Umfeldes
  • Erlangung von Kompetenzen und Ressourcen zur Bewältigung von Alltagsaufgaben

 

Räumlichkeiten und Umgebung

  • Jedes Kind bewohnt ein eigenes, nach dem individuellen Bedarf gestaltetes und eingerichtetes, helles, ruhiges Zimmer von mindestens 10qm. Die Wohnung bzw. das Haus der sozialpädagogischen Familienstelle ist entsprechend den Erfordernissen eingerichtet, die das Zusammenleben mit Kindern mit sich bringen. In der Regel gibt es ein Außengelände in Form eines Gartens oder eines Hofes.

 

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Anbieter:

Evangelische Kinder- und Jugend­hilfe in Bad Hom­burg

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