Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang stellt ein zeitlich begrenztes Angebot der Jugendhilfe dar. in dem notwendige Absprachen im Interesse des Kindes getroffen und beschützende Möglichkeiten der Begegnung erprobt werden können.
Er dient der Anbahnung, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines Umgangskontaktes. Neue Möglichkeiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung werden durch den Begleiteten Umgang eröffnet.

 

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Hilfeform

Die Beauftragung eines begleiteten Umgangs erfolgt ausschließlich durch das Jugendamt nach § 18.3 SGB VIII. Es ist eine zeitlich begrenzte ambulante Hilfe.

Das Alter der zu begleitenden Kinder und Jugendlichen erstreckt sich von 0- 17 Jahren.

Er dient:   

  • Der Vermeidung von Kontaktabbrüchen zwischen Umgangsberechtigten
  • Der Unterstützung bei der Kontaktanbahnung

 

Grundleistungen

  • geschütztes Setting, welches ermöglicht, dass sich das begleitende Kind wohl fühlt
  • Eskalationen zwischen Elternteilen zu vermeiden und vermittelnd zu intervenieren und zu steuern, sodass ein Zusammenwirken auf Elternebene möglich ist
  • Allgemeine Berichterstattung über Verhalten, Entwicklung und Gestaltung der Beziehungsangebotes an das beauftragende Jugendamt
  • Unterstützende Umgangsberatung
  • Nachbereitung der Maßnahme
  • Aufklärung über kindliche Reaktionstendenzen in der elterlichen Konfliktsituation
  • Bearbeiten von Unsicherheiten und Ängsten des betreuenden Elternteils

 

Personelle Ausstattung

Pädagogik 1:1

Alle Mitarbeiter/innen im pädagogischen Dienst sind Fachkräfte (gem. Hessische Rahmenvereinbarung)

 

gesetzliche Grundlagen

Die Beauftragung eines begleiteten Umgangs erfolgt ausschließlich durch das Jugendamt nach § 18.3 SGB VIII. Die folgenden gesetzlichen Grundlagen haben diverse Bezugsquellen und sind für eine qualitativ hochwertige Betrachtung und Bearbeitung die Arbeitsgrundlage. Im Folgenden betrifft es diese Paragraphen:
§ 1684 BGB, § 1685 BGB, §1686a BGB, § 90 FamG, § 8a SGB VIII, § 18 Abs.3 SGB VIII, § 33 SGB VIII, § 36 SGB VIII, § 37 Abs.1, 2 SGB VIII

 

Ausschlusskriterien

  • Kindswohlgefährdung (Körperliches oder seelisches Wohl des Kindes durch Kontakt gefährdet)
  • Unzureichendes Interesse am Kind seitens der Bezugsperson/en
  • Mangelnde Mitwirkung der Elternteile/ der Bezugspersonen
  • Unbearbeitete Gewalt in der Familie
  • Retraumatisierung des Kindes durch den Kontakt
  • Suchterkrankungen
  • Psychische Erkrankungen, die einen Umgang verhindern
  • Nachgewiesener Sexueller Missbrauch
  • Beeinträchtigungen, die Barrierefreiheit erfordern

 

Ziele

  • Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes.
  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten.
  • Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes.
  • Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse und sein Befinden deutlich machen kann.
  • Unterstützung der Eltern (Beteiligten) bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind, damit der Umgang zukünftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann.

Ziele für das Kind

  • Umsetzung des Rechts auf Kontakt zu beiden Elternteilen
  • Beschützendes Setting (neutraler Ort, keine Überforderung, Entlastung bei Loyalitätskonflikten)
  • Pädagogische Begleitung bei der Verarbeitung von Geschehenem und  der Verbalisierung eigener Bedürfnisse
  • Unterstützung zur Äußerung eigener Bedürfnisse

Ziele für die Eltern

  • Ermöglichen der Überleitung des Kindes in die Verantwortung der Eltern
  • Erarbeitung einer Lösung für die Umgangsrechte
  • Förderung der familiären Kommunikation
  • Zusammenwirken auf Elternebene und Differenzierung zwischen Paar- und Elternebene

 

Räumlichkeiten und Umgebung

  • großes Einfamilienhaus – in dem auch die Verwaltung der Ev. Kinder- und Jugendhilfe beheimatet ist.
  • separater Zugang zu den Räumlichkeiten des Begleiteten Umgangs
  • frisch renovierte Räumlichkeiten
  • praxis- sowie kindgerecht eingerichtet
  • 1 Büro-/Besprechungsraum
  • 1 Spielzimmer
  • Küche
  • kleines Bad
  • Parkplatz
  • Garten mit Terrasse
  • Gute ÖPNV-Anbindung; Bushaltestelle unmittelbar vor der Tür

 

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Anbieter:

Evangelische Kinder- und Jugend­hilfe in Bad Hom­burg

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